Nicht jeder Auftragnehmer wird von den Sozialversicherungsträgern als Selbstständiger akzeptiert. Die Thematik „Scheinselbstständigkeit prüfen“ stellt viele Selbstständige vor große Herausforderungen. Bedingt durch die komplexe und teils intransparente Rechtslage in Deutschland sollten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer auf einen fachkundigen Berater vertrauen, der ihre Scheinselbstständigkeit regelmäßig prüft. Denn diese zieht weitreichende Folgen und Konsequenzen nach sich.

Wer „scheinselbstständig“ ist, gilt nicht mehr als Selbstständiger, sondern als abhängig beschäftigte Person. Der Auftraggeber von Scheinselbstständigen gilt als Arbeitgeber und ist verpflichtet, für seine Arbeitnehmer Sozialabgaben einzuzahlen und gegebenenfalls nachzuzahlen. Entdeckt der Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung Fälle von Scheinselbstständigkeit, kommen häufig mehrere tausend Euro Nachforderungen zusammen. Nachzuzahlen sind Sozialabgaben für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren. Als Konsequenz dieser überraschenden Nachzahlung verzichten Unternehmen künftig in der Regel auf die betroffenen Dienstleister. Oder sie vermeiden es von vornherein, mit selbstständigen Dienstleistern zusammenzuarbeiten, egal wie qualifiziert sie auch sein mögen.

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